Voraussichtlich ja. Seit der Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes 2023 ist nun auch der Netzbetreiber an den Kosten des Messstellenbetriebs beteiligt. Die Bundesnetzagentur ist als Behörde für die Anerkennung der Kosten im Rahmen der Anreizregulierung zuständig. Intelligente Messsysteme tragen zur Verbesserung der Netztransparenz bei, indem sie Netzzustandsdaten und Ist-Einspeiseleistung erfassen und übermitteln können. Diese Daten sind für die Netzplanung und -steuerung wertvoll und können langfristig zu effizienteren Netzinvestitionen führen.