Nein. Für Stromabschaltung gelten besondere Regelungen gemäß der Grundversorgungsverordnung (GVV). Wenn Ihre Außenstände 100 Euro überschreiten, hat Ihr Energieversorger das Recht die Stromlieferung zu unterbrechen. Hierzu gibt es strenge Vorschriften und vorgegebene Marktprozesse (vgl. GVV). Die Kosten für Sperrung und Entsperrung sind durch den Kunden zu tragen.
Für solche Fälle ist es heutige Praxis, dass der Stromversorger zu dem Schuldner einen Sperrkassierer schickt und den Stromzähler manuell sperren lässt.
Wenn Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) haben, ist technisch eine Abschaltung aus der Ferne nur möglich, wenn dasiMSys um einen sogenannten "Breaker" erweitert wird. Standardmäßig sind am iMSys keine Breaker verbaut.