Was gilt als optionaler Einbau im Sinne des MsbG?
Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezeichnet der "optionale Einbau" die Möglichkeit des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB), intelligente Messsysteme (iMSys) auch in Fällen einzubauen, in denen keine gesetzliche Einbaupflicht besteht. Diese Option ist in § 29 Abs. 2 MsbG geregelt.